Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot:

Die StBVV (Vergütungsverordnung für Steuerberater) schreibt für die Angebortserstellung die Kenntnis bestimmter Basiszahlen vor. Wir bitten Sie deshalb, das Formular entsprechend auszufüllen. Wenn für das Angebot zwingend notwendige Zahlen fehlen, werden wir uns erlauben, Sie telefonisch zu kontaktieren. Die Angebotserstellung ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Lfd. Finanzbuchhaltung
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